Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannovers (10 A 2412/07) ist die vom Bundeskriminalamt und den Bundesländern geführte Datei „Gewalttäter Sport“, auch als“Hooligan-Datei“ bekannt, möglicherweise rechtswidrig. Weitere Details findet Ihr auf der Seite von heise-online.
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